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Der neue Daitem Funk-Fenstergriff-Sensor

Zum Prospekt "Daitem Funk-Fenstergriff-Sensor"
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10.03.2023


Ein echter Allrounder: der neue Daitem Funk-Fenstergriff-Sensor

Innovative Produktneuheit mit EN50131-2-6 Zulassung bietet dreifachen Einbruchschutz am Fenster.

Der neue Funk-Fenstergriff-Sensor SH204AX von Daitem bietet dank seiner innovativen und einzigartigen Dreifach-Sensorik ein besonders hohes Maß an Sicherheit:

Denn der Sensor registriert nicht nur wie übliche Kontaktsender die Fensterstellungen „Offen“ und „Geschlossen“, sondern er erkennt auch, ob das Fenster verriegelt ist oder nicht. Dadurch wird verhindert, dass dem Alarmsystem ein geschlossenes Fenster suggeriert wird, wenn dieses lediglich am Fensterrahmen anliegt. Darüber hinaus reagiert der integrierte Erschütterungssensor auch auf das Einschlagen der Scheibe. Der Sensor ist jedoch nicht so sensibel eingestellt, dass er bei einem „normalen Anklopfen“ detektieren und einen Fehlalarm auslösen würde.

Mit seiner Dreifach-Sensorik deckt der neue Daitem Funk-Fenstergriff-Sensor damit alle Einbruchszenarien am Fenster zuverlässig ab. Für zusätzliche Sicherheit sorgt zudem das sabotagegeschützte Gehäuse des Sensors. Hervorzuheben ist auch die lange Lebensdauer der Batterie von fünf Jahren, die zum serienmäßigen Lieferumfang gehört.

Die Funk-Technik des Sensors basiert auf der bewährten TwinBand®-Technologie von Daitem. Sie ist daher voll kompatibel mit dem Daitem Funk-Alarmsystem D22, in das sich der Sensor problemlos integrieren lässt. Die Montage ist übrigens ausgesprochen einfach, da sich der Sensor ohne das Bohren von Löchern auf der Unterseite des Fenstergriffs befestigen lässt. Das ermöglicht auch eine spurenlose Demontage beispielsweise bei einem Umzug.

Mit fast allen handelsüblichen Fenstergriffen kombinierbar

Aber auch optisch weiß der neue Daitem Funk-Fenstergriff-Sensor zu überzeugen: Sein Design ist bewusst schlicht gestaltet, sodass er sich unauffällig hinter dem Fenstergriff verbirgt. Dank seiner schlanken Abmessungen von 192 x 24 x 23 Millimetern lässt er sich harmonisch mit allen Fenstergriffen kombinieren, die über einen Standard-Vierkantquerschnitt von 7 x 7 Millimeter verfügen.

Zur Markteinführung ist der Sensor in Weiß erhältlich, eine anthrazit-farbige Variante wird im Mai 2023 folgen.

(Quelle: Daitem / Atral Security Deutschland GmbH)

Daitem Secure App

Prospekt Daitem Secure App
Prospekt Daitem Secure App

07.02.2023


Die neue Daitem Secure App

Lernen Sie die neuen Funktionen der Daitem Secure App kennen.

e-Daitem wird zu Daitem Secure! Die neue App zur Steuerung Ihres Alarmsystems.

Um die Steuerung Ihres Alarmsystems künftig noch komfortabler zu gestalten, haben wir eine App entwickelt, die leistungsfähiger, reaktionsschneller und benutzerfreundlicher ist: Die Daitem Secure App.


Hier geht's zu den Informationen -> Daitem Secure App

Zukunftsweisende Bewegungsmelder-Technologie

Zum Prospekt "Telenot histar 1000"
Zum Prospekt "Telenot histar 1000"

04.10.2022


histar 1000: Brillante Detektionseigenschaften mit einzigartigem Design

Mit dem histar 1000 präsentiert Telenot seine zurzeit kompakteste Linie von Bewegungsmeldern. Deren kleines, formschönes Gehäuse steckt voll von innovativer Technik, die Einbrecher sowie andere unerlaubte Besucher durch hervorragende Detektionseigenschaften zuverlässig erkennt – bei gleichzeitig exzellenter Falschalarmsicherheit. Wie bei Produkten von Telenot üblich, sind die neuen Bewegungsmelder VdS-zertifiziert.

Gerade einmal zwölf Zentimeter ist er hoch und steckt doch voll innovativer Technik zum zuverlässigen Schutz vor unerlaubten Besuchern: der histar 1000, die neueste Entwicklung im Bereich Bewegungsmelder von Telenot. Durch das moderne Gehäusedesign sowie die kompakte Bauform fügt er sich dezent in jede Raumgestaltung ein.
Sechs Jahre hat Telenot in die Entwicklung der neuen Melder investiert. Das Ergebnis: herausragende Leistungsmerkmale, die ein sicheres Erkennen von Einbrechern und Dieben ermöglichen.


histar Dual – Detektion mit Infrarot-Strahlung und Mikrowellen

Der Infrarot-Mikrowellen-Bewegungsmelder histar Dual dient der Überwachung von Innenräumen. Über seine Spiegeloptik detektiert er infrarote Wärmestrahlung in einer Wellenlänge, die vom menschlichen Körper abgestrahlt wird. Der zusätzlich eingebaute Mikrowellen-Detektor erfasst Bewegungen nach dem Dopplerprinzip. Ein Mikrocontroller verknüpft beide Systeme, die nach völlig unterschiedlichen physikalischen Eigenschaften arbeiten. Nur bei gleichzeitiger Auslösung beider Detektionssysteme setzt der Melder eine Alarmmeldung ab.
Die mikroprozessorgesteuerte Signalverarbeitung SNAP-Technologie (Selective Neuron Algorithm with Powermanagement) in Zusammenspiel mit dem digitalen Pyroelement bieten exzellente Falschalarmsicherheit und hervorragende Detektionseigenschaften. Alarmkriterien werden höchst effizient von Störungen unterschieden. Gleichzeitig ist der Stromverbrauch auf ein Minimum reduziert.

Durch die gepulste Mikrowelle ist die Stromaufnahme der Dual- Bewegungsmelder gegenüber anderen Meldern drastisch reduziert und die Beeinflussung von WLAN-Netzen ausgeschlossen. Da die Mikrowelle bei unscharfem Melder abgeschaltet ist, gibt es gleichzeitig auch keine Mikrowellenbelastung. Somit treten keine zusätzlichen elektromagnetischen Strahlungen auf.
Das formschöne, moderne Gehäusedesign der Melder passt sich durch seine kleine Bauform unauffällig der jeweiligen Raumgestaltung an. Durch Einzelselbsttest pro Melderadresse wird die Last am BUS-1 bei mehreren Meldern stark reduziert. Der Melder erfüllt alle aktuellen Anforderungen der Europäischen Norm EN 50131-2-4.


histar 1015/1025: Erfassungsbereich von bis zu 25 Metern

Der neue histar 1015/1025 steht als reiner Infrarot-Bewegungsmelder als Raummelder mit einem Erfassungsbereich von 15 Metern sowie als Vorhangmelder mit einem Erfassungsbereich von 25 Meter in den Ausführungen als VdS-Klasse B und C-Melder, EN-Grad 2 und 3 zur Auswahl. Durch seine Vorhangoptik erlaubt der histar 1025 die VdS-gemäße Durchstiegsüberwachung bis zwölf Meter. Diese auf dem Markt einzigartige Leistung macht den Melder ideal zur Überwachung von Korridoren oder Fensterfronten.


Kleineres Format, größere Leistung

Obwohl kleiner als seine Vorgänger aus dem Hause Telenot, steigt der Erfassungsbereich des histar als Dualmelder auf nun zwölf Meter. Dies sind zwei Meter mehr an Leistung – und damit höhere Sicherheit. Der histar Dual steht für die VdS-Klasse B und C als reiner Raummelder bereit. In der VdS-Klasse C verfügen die Melder über eine Abdecküberwachung, den automatischen 24 Stunden Selbsttest und eine integrierte Wandabreißsicherung.
Mit den neuen Bewegungsmeldern histar 1000 bietet Telenot eine nun einmalige Auswahl an Design und Meldertypen – passend für jede Anforderung.

(Quelle: Telenot Electronic)

Informationsdokument des BHE

Informationsdokument
Informationsdokument Sind Infraschallanlagen sichere Alarmanlagen?

30.04.2021

Informationsdokument "Sind Infraschallanlagen sichere Alarmanlagen?"


Infraschallanlagen sowie Anlagen, die auf der Basis von Luftdruck-, Luftvolumen- oder Raumresonanzfrequenz-Technik beruhen, werden oftmals als Alarmanlagen beworben. Für solche Anlagen existieren derzeit keine Anwendungsregeln bzw. Normen. Daher sind sie auch von der KfW-Förderung "Einbruchschutz" ausgeschlossen. Wir informieren über die notwendigen Voraussetzungen für eine zuverlässige Alarmanlage und wo Sie qualifizierte Fachunternehmen sowie kostenlose Beratung finden.

Sogenannte Alarmanlagen mit Infraschall- bzw. Luftdruck-, Luftvolumen- oder Raumresonanzfrequenz-Technik arbeiten mit einer Art "Druckmesser", womit beim Öffnen von z. B. Fenstern oder Türen kurzzeitig entstehende geringe Luftdruckschwankungen erkannt werden und zum Alarm führen sollen. Druckschwankungen (Infraschallwellen) treten jedoch auch z. B. bei Gewitter oder starkem Wind auf. Aufgrund dessen kann es häufig zu Falschalarmen kommen, die auch durch Veränderung der Einstellung der Empfindlichkeit nicht behoben werden können, da sonst die Gefahr besteht, dass ein Einbruch nicht erkannt werden kann.

Empfehlung der Polizei und der Verbände:

Die Mindestanforderungen der Polizei an Einbruchmeldeanlagen sind im "Bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen" eindeutig festgelegt. Die Grundsätze zum Einsatz von Anlagenteilen/Geräten sind in diesem Pflichtenkatalog (Pfk) unter Nr. 4.3 wie folgt geregelt:

"Es müssen grundsätzlich Anlagenteile/Geräte für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen eingesetzt werden, die sowohl einzeln als auch auf bestimmungsgemäßes Zusammenwirken von hierfür nach DIN EN ISO/IEC 17065 für den Bereich Gefahrenmeldetechnik akkreditierten Zertifizierungsstellen (z.B. VdS) für die entsprechende Klasse geprüft und zertifiziert sind."

Für Anlagen mit Infraschall- bzw. Luftdruck-, Luftvolumen-, Raumresonanzfrequenz- oder ähnlicher Technik liegen weder Prüfungen noch Zertifizierungen von einer nach DIN EN ISO/IEC 17065 für den Bereich Gefahrenmeldetechnik akkreditierten Zertifizierungsstelle für ein Gesamtsystem vor. Zudem ist der Aufbau solcher Systeme nicht mit einer klassischen Einbruchmeldeanlage nach Pflichtenkatalog bzw. nach DIN VDE 0833 Teile 1 und 3 vergleichbar. Daher können diese Anlagen von der Polizei nicht empfohlen werden! Sie entsprechen außerdem nicht den Förderbedingungen der KfW zum Einbruchschutz und sind von der Förderung ausgeschlossen.

Beratung:

Lassen Sie sich zum Thema Einbruchschutz kostenlos von Ihrer Polizei beraten. Vertrauen Sie insbesondere bei technischen Fragen auch auf das Wissen ortsansässiger Fachunternehmen. Diese Fachleute sind auch die Richtigen, um regelmäßig zu überprüfen, ob die Alarmanlage immer noch ordnungsgemäß funktioniert.

Adressennachweise mit qualifizierten Fachunternehmen und eine kostenfreie Beratung erhalten Sie

· bei allen (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstellen (www.k-einbruch.de/beratungsstellensuche)
· beim BHE (www.bhe.de) und
· beim VdS (www.vds.de).

Informationen über die staatliche Förderung der KfW von Einbruchschutz für Privatpersonen erhalten Sie auf einen Blick unter www.kriminalpraevention.de/finanzanreize.html.

Copyright by: BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V., Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, © Stiftung DeutschesForum für Kriminalprävention (DFK), VdS Schadenverhütung GmbH
Ansprechpartner: J. Crauser (BHE), Tel.: 06386/9214-14, Mail: j.crauser@bhe.de

Informationsdokument des BHE

Informationsdokument
Informationsdokument Überwindung von EMA-Zentralen und Übertragungseinrichtungen

28.07.2020

Informationsdokument „Überwindung von EMA-Zentralen und Übertragungseinrichtungen„: Hinweise für Errichter und Betreiber


Derzeit sind insbesondere bei Objekten mit Leichtbauwänden bzw. mit nicht-massiven Decken (Sandwich) verstärkt Einbrüche festzustellen, bei denen Täter ins Gebäude gelangen und die Einbruchmelderzentrale (EMZ) und/oder die Übertragungseinrichtung (ÜE) angreifen. Daher ist insbesondere bei solchen Objekten schon bei der Projektierung darauf zu achten, dass ein Zusammenwirken baulich-mechanischer und elektronischer Maßnahmen im Zusammenhang mit einer frühzeitigen Erkennung von Einbruchversuchen gegeben ist.

Bei Nutzung von "älteren" Alarmübertragungsmöglichkeiten (nicht stehend, IP) ist der Aufbau und die Übertragung eines Alarmes sehr langsam (ca. 10-15 Sekunden), so dass bei einer schnellen gewaltsamen Zerstörung der EMZ bzw. ÜE eine Meldung nicht rechtzeitig an die Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) abgesetzt werden kann.

Deswegen sehen die Normen und Richtlinien in diesen Fällen eine 2-Wege Übertragung DP4 nach DIN EN 50136 für eine schnelle Alarmübertragung vor. Bestandsanlagen müssen auf diesen Stand umgerüstet werden. Nur dadurch wird sichergestellt, dass bei Störung oder Ausfall von EMZ und/oder ÜE die NSL schnellstmöglich (spätestens nach 180 Sekunden) über diesen Sachverhalt informiert ist und geeignete Interventionsmaßnahmen einleiten kann. Die Interventionsmaßnahmen sind mit der NSL abzustimmen. Leider erfolgt hier oftmals als "Reaktion" lediglich ein Anruf beim Betreiber am Morgen des nächsten Werktages. Dies ist keinesfalls ausreichend. Im Fall, dass beide Übertragungswege ausfallen, muss eine Reaktion wie bei einem Einbruchalarm erfolgen.

Es wird empfohlen, die EMZ und/oder ÜE mit mit einem stabilen abschließbaren Umschrank aus Stahlblech zu versehen. Der Umschrank selbst muss nicht zwingend überwacht sein, wenn der Montageort nicht ohne vorherige frühzeitige Alarmauslösung zugänglich ist und der Umschrank sich im Erfassungsbereich mindestens eines Einbruchmelders (z. B. Bewegungsmelder, Rückwandüberwachung) befindet. Je nach Installationsort reicht oft ein einfacher "Blechschrank", damit ein schneller Zugriff zu EMZ erschwert wird und die Anlageteile nicht eingesehen werden können. Eine ausreichende Belüftung der Anlageteile ist sicherzustellen.

Die Routinemeldung sollte im 12-stündigen Wechsel zwischen den beiden Übertragungswegen abgesetzt werden (d.h. nach 12 Stunden im ersten Übertragungsweg i.d.R. mit IP-Festverbindung, nach 24 Stunden im zweiten Übertragungsweg i.d.R. mit Funk-Verbindung).

Falls auf Grund der/des zur Verfügung stehenden Übertragungswege/s oder der NSL keine DP4-Übertragung realisierbar ist, sollte der Nutzer/Betreiber auf das mögliche Sicherheitsrisiko hingewiesen werden. Täter kennen heute die typischen Überwindungsarten von Übertragungswegen und nutzen diese oftmals auch bei schon einfachen Objekten mit geringerem Wertsachenanteil aus. Hintergrund: Zum Teil bieten NSL immer noch Übertragungen nach veralteten Standards zu günstigeren Konditionen an. Der Nutzer/Betreiber muss dann entscheiden, ob er das erhöhte Sicherheitsrisiko eingehen möchte.

Es ist wichtig, einen Täter auf dem Weg zur EMZ/ÜE frühzeitig zu detektieren. Um Manipulationsversuchen vorzubeugen, kann es sinnvoll sein, weitere Sicherungs-/Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen (z.B. zusätzliche Bewegungsmelder).

Copyright by: BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V., Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, VdS Schadenverhütung GmbH, ZVEH
Ansprechpartner: J. Crauser (BHE), Tel.: 06386/9214-14, Mail: j.crauser@bhe.de