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12.01.2025
❗ No Seal, No Deal ❗
Smart-Home ist keine Sicherheitstechnik!
Immer mehr Wohnhäuser werden heutzutage mit Smart-Home-Systemen ausgestattet, um Geräte oder Installationen miteinander zu verknüpfen und Abläufe im Alltag zu automatisieren.
Bei der Anwendung dieser Systeme entsteht oft die fälschliche Annahme, dass damit ein zuverlässiger Schutz vor unerlaubtem Zutritt oder sogar Einbruch und Bränden erreicht werden kann.
Falschalarme, gehackte Smart-Home-Systeme und Datenschutzvorfälle zeigen jedoch, dass es für eine zuverlässige Abwehr von Einbrüchen und Gefahren mehr benötigt.
Daher gilt: Für einen wirksamen Schutz des eigenen Wohnraums sollte auf die Kombination von mechanischer Sicherheitstechnik mit elektronischer Überwachung in Form einer Einbruchmelde- oder Gefahrenwarnanlage nach geltender Norm gesetzt werden. Das Ganze konzipiert und eingebaut von Sicherheits-Fachunternehmen.
Achten Sie auf zertifizierte Produkte und zertifizierte Fachunternehmen!
Als Mitglied im BHE steht die Fa. MB Sicherheitstechnik GmbH in Saarbrücken Interessenten gerne mit ihrer Fachkenntnis zur Verfügung und verhilft Bürgern durch ihre qualifizierte Betreuung zu mehr Sicherheit im eigenen Zuhause.
14.07.2022
Mit gutem Gefühl in den Urlaub – Die Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!„ gibt Tipps, wie man trotz Abwesenheit das Einbruchsrisiko minimieren kann
• Richtige Vorbereitung und Anwesenheit vortäuschen: Schon einfache Vorkehrungen senken das Einbruchrisiko in der Urlaubszeit erheblich
• Urlaub inklusive sorgenfreier Rückkehr: nur professionelle Sicherheitstechnik vom Fachbetrieb bietet nachhaltigen Schutz
• Initiative „Nicht bei mir!„ unterstützt bei der Suche nach professioneller Beratung in Ihrer Nähe
Die Koffer sind gepackt und die Vorfreude ist grenzenlos – nach zwei Jahren pandemiebedingten Einschränkungen zieht es viele Menschen in diesem Jahr wieder in den Urlaub. Aber nicht nur die Reisebranche hat Hochsaison. Einbrecher nutzen die längeren Abwesenheiten häufig aus. Damit im All-Inclusive-Urlaub auch die sorgenfreie Rückkehr inklusive ist, gibt die Initiative „Nicht bei mir!„ einfache Tipps, wie man auch bei längerer Abwesenheit das Einbruchrisiko reduziert und erleichtert die Suche nach professionellen Fachbetrieben.
So schützen Sie Ihr Zuhause, während Sie im Urlaub entspannen
Die Wahrscheinlichkeit eines Einbruchs kann mithilfe einfacher Maßnahmen erheblich gesenkt werden. Die Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!„ hat hierfür über Jahre hinweg die effektivsten Methoden zusammengetragen. Beherzt man diese, kann der Urlaub nachhaltig genos-sen werden.
Helmut Rieche, Vorsitzender der Initiative, mahnt, in der Hektik der Urlaubsvorbereitungen den Einbruchschutz nicht zu vernachlässigen: "Ein Teil der Reisevorbereitung sollte immer auch die Planung einfacher Einbruchschutzmaßnahmen beinhalten. Freunde und Nachbarn können dabei eine große Hilfe sein."
Sicherheitscheck vor der Abreise
Unmittelbar vor der Abreise empfiehlt sich ein Sicherheitscheck für Wohnung, Haus und Garten:
• Gartenmöbel aufräumen: Leitern, Tische, Stühle und Mülltonnen dienen Einbrechern als Tritthilfe, um in die oberen Stockwerke zu gelangen. Wer den Garten vor dem Urlaub aufräumt, bietet Einbrechern keine Gelegenheiten.
• Wertgegenstände sicher verwahren: Teurer Schmuck und Gegenstände mit persönlichem Wert sollten in einem fest verbauten Tresor, im Bankschließfach oder gut gesichert bei Familie oder Freunden verwahrt werden.
• Fenster und Türen verschließen: Überprüfen Sie vor Ihrer Abreise, dass alle Fenster und Türen geschlossen sind. Vergessen Sie dabei Kellerfenster nicht.
Mithelfende Nachbarn und Freunde können Einbrüche verhindern
Informieren Sie befreundete Nachbarn über Ihre Abwesenheit, damit diese die Augen offenhalten können. Befinden sich dann unbekannte Personen auf Ihrem Grundstück, werden sie nicht sorglos für Gäste gehalten, sondern stattdessen schnell der Polizei gemeldet:
• Briefkasten leeren: Bitten Sie Ihre Nachbarn oder eine Vertrauensperson, regelmäßig nach der Post zu schauen. Ein überquellender Briefkasten signalisiert Einbrechern, dass die Bewohner nicht zuhause sind.
• Regelmäßig Rasen mähen: Auch ein verwilderter Garten kann Einbrechern verraten, dass niemand zu Hause ist. Beauftragen Sie einen Gärtner oder fragen Sie Freunde, ob sie hin und wieder den Rasen mähen können.
• Zweitschlüssel nicht im Garten verstecken: Wenn Nachbarn oder Freunde nach der Wohnung schauen sollen, übergeben Sie die Zweitschlüssel unbedingt persönlich. Einbrecher kennen jedes Versteck unter Fußmatten, in Blumentöpfen und Regenrinnen.
Anwesenheit vortäuschen
Durch einfache Maßnahmen können Sie den Anschein erwecken, gar nicht verreist zu sein:
• Rollläden automatisch öffnen und schließen: Moderne elektrische Rollläden verfügen oft über Zeitschaltmechanismen. Stellen Sie den Rollladen so ein, dass er sich morgens öffnet und abends automatisch schließt – als wären Sie zu Hause.
• Licht mit Zeitschaltuhren regeln: Vermeiden Sie mithilfe einer Zeitschaltuhr, dass ihre Wohnung jeden Abend dunkel ist. Mit modernen Smart-Home-Anwendungen ist das in den letzten Jahren sogar noch einfacher geworden.
• Urlaubsgrüße nicht online posten: Natürlich wollen Sie Ihren Freunden erzählen, dass Sie im wohlverdienten Urlaub sind. Denken Sie aber daran, dass auch Einbrecher mitlesen könnten. Warten Sie daher am besten bis zu Ihrer Rückkehr, um Urlaubsfotos auf Facebook, Instagram und Co. zu veröffentlichen.
Wo findet sich professioneller Einbruchsschutz?
Langfristig und nachhaltig kann nur die Beseitigung von Schwachstellen an Haus und Wohnung sowie die Investition in eine effektive Sicherung gegen Einbruch schützen: Eine Alarmanlage schreckt viele Einbrecher bereits ab und kann im Einbruchsfall Nachbarn und Sicherheitsdienste alarmieren. Auch einbruchshemmende Fenster und Türen stellen bereits eine beträchtliche Hürde für die Täter dar.
Generell gilt: effektiver Einbruchsschutz benötigt Fachwissen und Erfahrung. Nur Profis kennen sowohl bei Neubauten als auch im Bestand die geeigneten Maßnahmen zur Verhütung von Einbrüchen. Sicherheitstechnik muss deshalb immer von Fachleuten installiert werden. Die Initiative für aktiven Einbruchschutz stellt hierzu auf der Internetseite www.nicht-bei-mir.de die notwendigen Informationen bereit. Auf einer interaktiven Karte finden sich dort bequem qualifizierte Sicherheitsunternehmen und Spezialisten in Ihrer Nähe, die Ihnen gerne beratend zur Seite stehen. Der Einbau von Einbruchschutzmaßnahmen wird dabei in der Regel von der KfW-Bank gefördert. Über die aktuelle Verfügbarkeit von Fördermöglichkeiten informiert die KfW auf ihrer Website.
Über „Nicht bei mir!„
"Nicht bei mir" ist eine herstellerneutrale, bundesweite Initiative für aktiven Einbruchschutz. Sie wurde im Jahr 2004 von Verbänden der Sicherheitswirtschaft und der Polizei gegründet, um Bürgerinnen und Bür-ger zum Thema Einbruchschutz zu sensibilisieren, zu informieren und zu motivieren, selbst für ein sicheres Zuhause aktiv zu werden. Die Initiative weist auf Sicherheitslücken in Haus, Wohnung und Büro hin, informiert über wirksame Vorsichtsmaßnahmen und zeigt Wege zur fachlichen Beratung auf. „Nicht bei mir!„ wird von dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) unterstützt und von folgenden Verbänden getragen:
• BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.
• Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW)
• Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie e.V. (FVSB)
• Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI)
Pressefotos: https://www.nicht-bei-mir.de/presse/bilder
Weblinks:
Initiative für aktiven Einbruchschutz "Nicht bei mir!": https://www.nicht-bei-mir.de/
Experten-Suche: https://www.nicht-bei-mir.de/experte-finden
Informationen zur KfW-Förderung: https://www.nicht-bei-mir.de/tipps/finanzierung
"Nicht bei mir!" auf Facebook: https://www.facebook.com/nichtbeimir/
Pressekontakt:
Initiative für aktiven Einbruchschutz "Nicht bei mir!"
c/o Hill+Knowlton Strategies GmbH, Hanno Schäfer
Friedrichstraße 148, 10117 Berlin
E-Mail: presse@nicht-bei-mir.de
Tel.: (030) 28 87 58-12
07.12.2021
Umfassender Schutz für Produktion und Verwaltung.
Eigentlich sind sich die Unternehmen Telenot und der Hersteller von Rollladen und Toren LAKAL in ihrer Philosophie recht ähnlich. Beide stellen Produkte auf höchstem Niveau her, beide setzen auf Fertigungskompetenz im eigenen Haus – und bei beiden steht das Thema „Schutz“ im Mittelpunkt. Der Unterschied: Telenot ist Experte im Bereich elektronische Sicherheitstechnik; LAKAL hingegen Spezialist für Rollladen, Tore, Sonnen und Insektenschutz.
„LAKAL schützt, was Sie lieben“, heißt seit Anfang 2021 der Slogan des Unternehmens, dessen Ursprünge bis zum Jahr 1924 zurückreichen. Hier steht der Schutz vor Sonne, Kälte oder Insekten im Mittelpunkt. Aber natürlich auch vor Einbrechern. Es ist daher vielleicht kein Zufall, dass das Unternehmen den Autorisierten Telenot-Stützpunkt MB Sicherheitstechnik aus Saarbrücken wählte, um eine umfassende Sicherheitslösung für das im Jahr 2016 neu bezogene Firmengelände in Saarlouis zu entwickeln und zu realisieren. Neben dem Einbau, stand der Autorisierte Telenot-Stützpunkt dem Rollladen- und Tortechnikhersteller bereits im Vorfeld beratend zur Seite.
„Ein Auftrag mit bemerkenswerten Dimensionen“, wie Jörg Müller, Geschäftsführer von MB Sicherheitstechnik, betont. Denn schließlich befinden sich auf dem weitläufigen Gelände neben der Verwaltung auch Lager und Produktionsstätten. Als technisches Rückgrat des Systems hat sich Müller daher für die Gefahrenmelderzentrale hiplex 8400H entschieden. Dank ihres modularen Aufbaus bietet sie neben höchster Sicherheit auch maximale Flexibilität, um unterschiedlichste Sicherheitsforderungen zu erfüllen. Zudem ist die hiplex 8400H so konzipiert, dass sie sich bedarfsgerecht allen heutigen und zukünftigen Anforderungen anpassen lässt. In der aktuellen, bei LAKAL verwendeten Variante, kann sie sich beispielsweise auch mit der Digitalplattform hiXserver von Telenot verbinden, die unter anderem effizienten Fernservice über eine höchstsichere Datenleitung ermöglicht.
Zwei Slave-Zentralen integriert
Bei LAKAL ergänzen zwei weitere Slave-Zentralen die Sicherheitslösung. „Durch die großen Distanzen kommen die Leitungen an ihre Grenze. Mit den beiden Slave-Anlagen haben wir die zuverlässige Funktionsfähigkeit des Systems sichergestellt“, erklärt Müller. Neben einer umfassenden Außenhautüberwachung sorgen zahlreiche Bewegungsmelder für den Schutz des gesamten Firmenareals vor Einbrechern.
Die ersten Planungen für die Sicherheitslösung begannen im April 2020. Nach deren Präzisierung im Januar 2021 startete das Team von MB Sicherheitstechnik mit der Umsetzung, die mittlerweile
abgeschlossen ist. Zur absoluten Zufriedenheit des Kunden, denn Jörg Müller ist bereits dabei, an einem weiteren Standort von LAKAL eine vergleichbare Sicherheitslösung aufzubauen.
Abbildung: Vor-Ort - Saarlouis -
30.04.2021
Informationsdokument "Sind Infraschallanlagen sichere Alarmanlagen?"
Infraschallanlagen sowie Anlagen, die auf der Basis von Luftdruck-, Luftvolumen- oder Raumresonanzfrequenz-Technik beruhen, werden oftmals als Alarmanlagen beworben. Für solche Anlagen existieren derzeit keine Anwendungsregeln bzw. Normen. Daher sind sie auch von der KfW-Förderung "Einbruchschutz" ausgeschlossen. Wir informieren über die notwendigen Voraussetzungen für eine zuverlässige Alarmanlage und wo Sie qualifizierte Fachunternehmen sowie kostenlose Beratung finden.
Sogenannte Alarmanlagen mit Infraschall- bzw. Luftdruck-, Luftvolumen- oder Raumresonanzfrequenz-Technik arbeiten mit einer Art "Druckmesser", womit beim Öffnen von z. B. Fenstern oder Türen kurzzeitig entstehende geringe Luftdruckschwankungen erkannt werden und zum Alarm führen sollen. Druckschwankungen (Infraschallwellen) treten jedoch auch z. B. bei Gewitter oder starkem Wind auf. Aufgrund dessen kann es häufig zu Falschalarmen kommen, die auch durch Veränderung der Einstellung der Empfindlichkeit nicht behoben werden können, da sonst die Gefahr besteht, dass ein Einbruch nicht erkannt werden kann.
Empfehlung der Polizei und der Verbände:
Die Mindestanforderungen der Polizei an Einbruchmeldeanlagen sind im "Bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen" eindeutig festgelegt. Die Grundsätze zum Einsatz von Anlagenteilen/Geräten sind in diesem Pflichtenkatalog (Pfk) unter Nr. 4.3 wie folgt geregelt:
"Es müssen grundsätzlich Anlagenteile/Geräte für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen eingesetzt werden, die sowohl einzeln als auch auf bestimmungsgemäßes Zusammenwirken von hierfür nach DIN EN ISO/IEC 17065 für den Bereich Gefahrenmeldetechnik akkreditierten Zertifizierungsstellen (z.B. VdS) für die entsprechende Klasse geprüft und zertifiziert sind."
Für Anlagen mit Infraschall- bzw. Luftdruck-, Luftvolumen-, Raumresonanzfrequenz- oder ähnlicher Technik liegen weder Prüfungen noch Zertifizierungen von einer nach DIN EN ISO/IEC 17065 für den Bereich Gefahrenmeldetechnik akkreditierten Zertifizierungsstelle für ein Gesamtsystem vor. Zudem ist der Aufbau solcher Systeme nicht mit einer klassischen Einbruchmeldeanlage nach Pflichtenkatalog bzw. nach DIN VDE 0833 Teile 1 und 3 vergleichbar. Daher können diese Anlagen von der Polizei nicht empfohlen werden! Sie entsprechen außerdem nicht den Förderbedingungen der KfW zum Einbruchschutz und sind von der Förderung ausgeschlossen.
Beratung:
Lassen Sie sich zum Thema Einbruchschutz kostenlos von Ihrer Polizei beraten. Vertrauen Sie insbesondere bei technischen Fragen auch auf das Wissen ortsansässiger Fachunternehmen. Diese Fachleute sind auch die Richtigen, um regelmäßig zu überprüfen, ob die Alarmanlage immer noch ordnungsgemäß funktioniert.
Adressennachweise mit qualifizierten Fachunternehmen und eine kostenfreie Beratung erhalten Sie
· bei allen (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstellen (www.k-einbruch.de/beratungsstellensuche)
· beim BHE (www.bhe.de) und
· beim VdS (www.vds.de).
Informationen über die staatliche Förderung der KfW von Einbruchschutz für Privatpersonen erhalten Sie auf einen Blick unter www.kriminalpraevention.de/finanzanreize.html.
Copyright by: BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V., Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, © Stiftung DeutschesForum für Kriminalprävention (DFK), VdS Schadenverhütung GmbH
Ansprechpartner: J. Crauser (BHE), Tel.: 06386/9214-14, Mail: j.crauser@bhe.de
Abbildung: Informationsdokument - Sind Infraschallanlagen sichere Alarmanlagen?
28.07.2020
Informationsdokument „Überwindung von EMA-Zentralen und Übertragungseinrichtungen„: Hinweise für Errichter und Betreiber
Derzeit sind insbesondere bei Objekten mit Leichtbauwänden bzw. mit nicht-massiven Decken (Sandwich) verstärkt Einbrüche festzustellen, bei denen Täter ins Gebäude gelangen und die Einbruchmelderzentrale (EMZ) und/oder die Übertragungseinrichtung (ÜE) angreifen. Daher ist insbesondere bei solchen Objekten schon bei der Projektierung darauf zu achten, dass ein Zusammenwirken baulich-mechanischer und elektronischer Maßnahmen im Zusammenhang mit einer frühzeitigen Erkennung von Einbruchversuchen gegeben ist.
Bei Nutzung von "älteren" Alarmübertragungsmöglichkeiten (nicht stehend, IP) ist der Aufbau und die Übertragung eines Alarmes sehr langsam (ca. 10-15 Sekunden), so dass bei einer schnellen gewaltsamen Zerstörung der EMZ bzw. ÜE eine Meldung nicht rechtzeitig an die Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) abgesetzt werden kann.
Deswegen sehen die Normen und Richtlinien in diesen Fällen eine 2-Wege Übertragung DP4 nach DIN EN 50136 für eine schnelle Alarmübertragung vor. Bestandsanlagen müssen auf diesen Stand umgerüstet werden. Nur dadurch wird sichergestellt, dass bei Störung oder Ausfall von EMZ und/oder ÜE die NSL schnellstmöglich (spätestens nach 180 Sekunden) über diesen Sachverhalt informiert ist und geeignete Interventionsmaßnahmen einleiten kann. Die Interventionsmaßnahmen sind mit der NSL abzustimmen. Leider erfolgt hier oftmals als "Reaktion" lediglich ein Anruf beim Betreiber am Morgen des nächsten Werktages. Dies ist keinesfalls ausreichend. Im Fall, dass beide Übertragungswege ausfallen, muss eine Reaktion wie bei einem Einbruchalarm erfolgen.
Es wird empfohlen, die EMZ und/oder ÜE mit mit einem stabilen abschließbaren Umschrank aus Stahlblech zu versehen. Der Umschrank selbst muss nicht zwingend überwacht sein, wenn der Montageort nicht ohne vorherige frühzeitige Alarmauslösung zugänglich ist und der Umschrank sich im Erfassungsbereich mindestens eines Einbruchmelders (z. B. Bewegungsmelder, Rückwandüberwachung) befindet. Je nach Installationsort reicht oft ein einfacher "Blechschrank", damit ein schneller Zugriff zu EMZ erschwert wird und die Anlageteile nicht eingesehen werden können. Eine ausreichende Belüftung der Anlageteile ist sicherzustellen.
Die Routinemeldung sollte im 12-stündigen Wechsel zwischen den beiden Übertragungswegen abgesetzt werden (d.h. nach 12 Stunden im ersten Übertragungsweg i.d.R. mit IP-Festverbindung, nach 24 Stunden im zweiten Übertragungsweg i.d.R. mit Funk-Verbindung).
Falls auf Grund der/des zur Verfügung stehenden Übertragungswege/s oder der NSL keine DP4-Übertragung realisierbar ist, sollte der Nutzer/Betreiber auf das mögliche Sicherheitsrisiko hingewiesen werden. Täter kennen heute die typischen Überwindungsarten von Übertragungswegen und nutzen diese oftmals auch bei schon einfachen Objekten mit geringerem Wertsachenanteil aus. Hintergrund: Zum Teil bieten NSL immer noch Übertragungen nach veralteten Standards zu günstigeren Konditionen an. Der Nutzer/Betreiber muss dann entscheiden, ob er das erhöhte Sicherheitsrisiko eingehen möchte.
Es ist wichtig, einen Täter auf dem Weg zur EMZ/ÜE frühzeitig zu detektieren. Um Manipulationsversuchen vorzubeugen, kann es sinnvoll sein, weitere Sicherungs-/Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen (z.B. zusätzliche Bewegungsmelder).
Copyright by: BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V., Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, VdS Schadenverhütung GmbH, ZVEH
Ansprechpartner: J. Crauser (BHE), Tel.: 06386/9214-14, Mail: j.crauser@bhe.de
Abbildung: Informationsdokument - Überwindung von EMA-Zentralen und Übertragungseinrichtungen